Contract Terms
A. VORSTEHENDE BESTIMMUNGEN
1. Definitionen und Begriffe
1.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die nachstehenden Begriffe, die in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen oder in anderen Dokumenten zwischen den Parteien in Großbuchstaben geschrieben sind, wie folgt zu verstehen:
"Artikel" bezeichnet einen nummerierten Abschnitt oder Artikel dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines anderen Dokuments oder einer Reihe von Bedingungen in der Beziehung zwischen Euro Soap und dem Kunden, der gegebenenfalls ausdrücklich genannt wird;
"Euro Soap" bezeichnet die NV Euro Soap, deren eingetragener Sitz sich in der Sprietestraat 166 in 8792 Desselgem (Waregem) befindet und die bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0417.611.526 registriert ist;
"GDPR" bezeichnet die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen oder die Allgemeine Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 in ihrer jeweils geänderten, aktualisierten und/oder ergänzten Fassung;
"GDPR-Bedingungen und -Richtlinien" bezeichnet die Bedingungen und Richtlinien, die für die Verarbeitung von Daten bei Euro Soap gelten und Gegenstand eines separaten Dokuments sind;
"Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Waren oder Dienstleistungen von Euro Soap erwirbt, im Plural als "Kunden" bezeichnet;
"Vertrag" bedeutet jede Zusammenarbeit zwischen Euro Soap und einem Kunden, die zum Beispiel durch die Annahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder eines schriftlichen Vertrags zustande kommt;
"Partei" bezeichnet jede Person, die in eine Kauf- und Verkaufsbeziehung mit Euro Soap eingebunden ist, zusammenfassend als "Parteien" bezeichnet;
"Produkte" sind alle Waren oder Dienstleistungen, die von Euro Soap angeboten, vermarktet und verkauft werden und die der Kunde von Euro Soap erwirbt oder (kauft);
Unter "Bedingungen" sind diese allgemeinen Vertragsbedingungen von Euro Soap zu verstehen. Alle zusätzlichen und/oder besonderen Bedingungen werden als "Besondere Bedingungen" bezeichnet, die Bedingungen, die sich nur auf die finanzielle Seite beziehen, als "Rechnungsbedingungen".
1.2. Die in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen verwendeten Titel und Überschriften sollen lediglich die Lektüre und den (Quer-)Verweis auf die Bestimmungen erleichtern, ohne dass sie als solche eine Bedeutung haben oder bei der Auslegung der darunter liegenden Artikel eine Rolle spielen.
1.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt jede Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift auch als Bezugnahme auf ein Gesetz, eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift zur Änderung, Anpassung, Erweiterung, Konsolidierung oder Ersetzung dieses Gesetzes oder dieser Vorschrift sowie auf eine Durchführungsverordnung.
2. Vertragliche Beziehungen Parteien
2.1. Die vertragliche Beziehung zwischen Euro Soap und ihren Kunden besteht aus einer tatsächlichen Vereinbarung in Form eines (schriftlichen) Vertrags, eines Angebots oder einer Offerte, das/die zur Zustimmung unterzeichnet und/oder durch eine Auftragsbestätigung oder ein anderes Schreiben bestätigt wird, ergänzt unter anderem durch die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, etwaige Sonderbedingungen, Rechnungsbedingungen und die GDPR-Richtlinie.
2.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für jedes Angebot oder jeden Kostenvoranschlag von Euro Soap und für jeden Vertrag mit Euro Soap die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, die integraler Bestandteil des Vertrags sind und von Rechts wegen Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden haben. Durch die Annahme des Angebots oder der Offerte kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande, der die Parteien folglich auch an diese Bedingungen bindet.
2.3. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten unverändert und unbeschadet jeglicher Lieferung von Waren oder Leistungen. Eine Abweichung oder Änderung kann von Euro Soap nur beanstandet werden, wenn sie sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
2.4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Euro Soap und der Kunde werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung in Absprache durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der Bedeutung der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.
2.5. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu einer Bestimmung in Sonder- oder Rechnungsbedingungen oder zu spezifischen Bestimmungen in einem tatsächlichen Vertrag stehen, so haben letztere Vorrang.
2.6. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen von Euro Soap ersetzen alle Vertragsbedingungen, die zuvor ausgetauscht oder verwendet wurden.
3. Korrespondenz und Fristen
3.1. Der gesamte Schriftverkehr, in dem sich der Kunde auf eine oder mehrere Vertragsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft oder die Erfüllung einer oder mehrerer Bestimmungen fordert, ist für Euro Soap nur an den Sitz von Euro Soap zu richten. Sendet der Kunde diese Korrespondenz per normaler oder eingeschriebener Post an Euro Soaps o hat er in jedem Fall eine Kopie per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]
3.2. Schriftstücke, die mit normaler Post oder per Einschreiben verschickt werden, gelten am dritten Arbeitstag nach ihrer Absendung als eingegangen. Korrespondenz per E-Mail oder Fax, die von Euro Soap vor 16.30 Uhr eingeht, gilt im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien als zu dem auf der Sendung angegebenen Empfangszeitpunkt eingegangen. Korrespondenz per E-Mail oder Fax, die nach 16.30 Uhr oder an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag eingeht, gilt für die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien als am nächsten Werktag eingegangen.
3.3. Andernfalls werden die Raten von Mitternacht bis Mitternacht gezählt. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Raten in Kalendertagen berechnet. Sie beginnen mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Ereignis eingetreten ist, das den Fristbeginn auslöst. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rate enthalten.
3.4. Wenn bei der Erfüllung des Vertrages zwischen dem Kunden und Euro Soap eine bestimmte Verpflichtung an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag nach belgischem Recht zu erfüllen ist, so gilt diese Verpflichtung als am nächsten Werktag rechtzeitig erfüllt.
B. ANGEBOTE UND PREISE
4. Kostenvoranschläge und Preiskalkulationen
4.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Preiskalkulationen, Offerten und sonstigen Angebote der Euro Soap haben nur einen indikativen Charakter und sind nicht bindend. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ein Angebot 7 Tage lang gültig
4.2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich, die er oder in seinem Namen an Euro Soap für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die Euro Soap zur Verfügung gestellt werden und auf deren Grundlage die Preisberechnung oder das Angebot erstellt wird. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass alle spezifischen Anforderungen an eine Lieferung (in Bezug auf die Produkte selbst oder in Bezug auf die Lieferung) richtig, genau und vollständig beschrieben sind.
4.3. Angebote, die sich nicht nur auf die Lieferung von Waren, sondern auch auf die Ausführung bestimmter Arbeiten oder Dienstleistungen durch Euro Soap beziehen, werden stets auf der Grundlage des Selbstkostenpreises erstellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass eine oder mehrere dieser Arbeiten zu einem Festpreis ausgeführt werden.
4.4. Bei Arbeiten auf Weisungsbasis werden die Arbeitsstunden vom Verlassen von Euro Soap bis zur Rückkehr zu Euro Soap gezählt, abzüglich der Ruhe- und Essenszeiten, die von den betreffenden Arbeitnehmern eingehalten werden müssen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Transportkosten nicht inbegriffen.
5. Preis und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle angegebenen oder mitgeteilten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise immer in Euro angegeben und der Kunde muss alle Zahlungen in Euro leisten.
5.2. Besteht der Kunde aus mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen (verbundene Unternehmen; temporäre Handelsgesellschaften, etc.) oder handelt es sich um einen Zusammenschluss von diesen, so haften alle gesamtschuldnerisch für die Zahlung der fälligen Beträge.
5.3. Die geschuldeten Beträge sind vom Kunden gemäß den vereinbarten oder in den Rechnungsbedingungen angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen. In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung Euro Soap die ihr geschuldeten Beträge nach ihren Erkenntnissen und gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen in Rechnung stellen.
5.4. All dies im Zusammenhang mit der Zahlung und den Zahlungsverpflichtungen ist in Abschnitt D dieser allgemeinen Vertragsbedingungen, insbesondere in den Artikeln 11, 12, 13 und 14, näher geregelt.
C. LIEFERUNG DER PRODUKTE
6. Lieferung der Produkte
6.1. Sofern nicht ausdrücklich vorgesehen oder schriftlich anders vereinbart, werden die Waren immer "ab Werk" (EXW) an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Sie werden auf Kosten und Gefahr des Kunden transportiert, auch wenn vereinbart wurde, dass Euro Soap für den Transport verantwortlich ist.
6.2. Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte oder der beigefügten Dokumente oder Unterlagen geht auf den Kunden über, sobald diese an die vereinbarte Adresse geliefert und damit in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden gestellt werden. Sofern sich diese Gegenstände noch in der tatsächlichen Verfügungsgewalt von Euro Soap oder Hilfspersonen von Euro Soap sind, ist die Euro Soap trägt das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.
6.3. Sofern diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kunde auch für die weitere Verwendung der Produkte, für jede Installation und/oder (Weiter-)Verarbeitung, für jeden Weiterverkauf und Vertrieb sowie für die diesbezüglichen Anforderungen allein verantwortlich.
7. Bedingungen für die Lieferung
7.1. Alle von Euro Soap mitgeteilten oder vereinbarten (Liefer-)Termine werden auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Euro Soap mitgeteilten oder vereinbarten Liefertermine Euro Soap mitgeteilte oder zwischen den Parteien vereinbarte, vorläufige oder endgültige (Liefer-)Termine sind rein indikativ und gelten immer als Zieltermine. In jedem Fall Euro Soaps tets bemüht, die vorläufigen oder endgültigen (Liefer-)Termine so weit wie möglich einzuhalten.
7.2. Euro Soap ist nicht an Zwischen- oder Endtermine (Lieferungen) gebunden, die aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat und/oder die nach Abschluss des Vertrags eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden können. Auch ist Euro Soap Euro Soap Euro Soap ist auch nicht an Zwischen- oder Endliefertermine gebunden, wenn der Kunde oder Dritte auf direkte Anweisung des Kunden oder aufgrund von Änderungs- oder Ergänzungswünschen oder infolge einer Änderung in der Planung der Ausführung eines Projekts und/oder des Vertrags zwischen den Parteien in Verzug geraten.
7.3. Steht die Überschreitung einer Frist unmittelbar bevor, wird die Euro Soap und der Kunde rechtzeitig, um die Folgen der Überschreitung für die weitere Planung zu erörtern und die negativen Folgen so weit wie möglich zu begrenzen. Die Partei, die eine Drohung vermutet oder erwartet, wird die andere unverzüglich darüber informieren.
7.4. Die bloße Überschreitung der von Euro Soap Die bloße Überschreitung der von Euro Soap mitgeteilten oder vereinbarten Zwischen- oder Endtermine stellt für sich genommen keine Nichterfüllung dar. In allen Fällen - d.h. auch dann, wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, dass die mitgeteilten oder vereinbarten Zwischen- oder Spätliefertermine verbindlich sind - kommt nur ein erstmaliger Verzug von Euro Soap in Betracht. Euro Soap durch Überschreitung von Zwischen- oder Spätlieferterminen, nachdem der Kunde Euro Soap ausdrücklich schriftlich in Verzug gesetzt hat. Diese Inverzugsetzung muss klar und konkret sein und eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verzugs sowie der möglichen Folgen enthalten, damit Euro Soap zu ermöglichen, alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
8. Verhinderung der Entbindung
8.1. Wenn der Kunde nützliche oder notwendige Daten, Dokumente usw. für die Ausführung des Vertrages nicht zur Verfügung stellt Euro Soapzur Verfügung stellt, oder wenn er auf andere Weise seine eigenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder mit der Erfüllung früherer Verträge (z. B. der Zahlung) in Verzug ist, hat Euro Soap das Recht, den Vertrag aufzulösen. Euro Soap hat das Recht, die Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen.
8.2. Wenn der Kunde trotz Inverzugsetzung und unter Berücksichtigung aller Umstände auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug bleibt, ist Euro Soap berechtigt, die Auflösung des Vertrags auf Kosten des Kunden in Anwendung von Artikel 21 zu betreiben. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die Lieferung ohne triftigen Grund verweigert oder die Lieferung durch eigenes Verschulden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort erfolgen kann und auch ein neues Angebot, in diesem Fall auf Kosten des Kunden, nicht erfolgen kann.
8.3. Wenn eine Teillieferung oder -ausführung bereits stattgefunden hat und der Kunde eine weitere Lieferung oder Ausführung verweigert oder unmöglich macht, kann Euro Soap, vorbehaltlich einer letzten Inverzugsetzung des Kunden, den ausgeführten Teil der Lieferung oder der Arbeiten in Rechnung stellen und den Vertrag für den (noch) nicht gelieferten oder nicht ausgeführten Teil von Rechts wegen auf Kosten des Kunden auflösen.
8.4. Gleichermaßen, Euro Soapd as Recht, dem Kunden gegebenenfalls bereits entstandene Kosten und/oder zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für ein Doppelangebot) in Rechnung zu stellen, unbeschadet anderer Möglichkeiten zur Wahrung seiner Rechte und zur Wiedererlangung von Schäden oder Verlusten.
9. Änderungen
9.1. Wenn Euro Soap auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Produkte geliefert hat, die nicht Gegenstand des Vertrags sind, oder wenn zwischen dem Datum der Bestellung und dem Datum der Lieferung Änderungen oder Ergänzungen gewünscht (und akzeptiert) werden, werden diese Änderungen oder Ergänzungen zusätzlich vergütet. In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung über die Vergütung von Änderungen und/oder Ergänzungen werden diese zu den üblichen Preisen und Tarifen von Euro Soap.
9.2. Soweit zwischen den Parteien ein Festpreis vereinbart wurde, bezieht sich dieser Festpreis ausschließlich auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Auch dort werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Ergänzungen oder Änderungen immer dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. In Ermangelung einer Vereinbarung werden diese Interventionen zu den üblichen Preisen und Tarifen von Euro Soap.
9.3. Der Kunde akzeptiert auch, dass sich Änderungen und/oder Ergänzungen eines Vertrags auf die vereinbarten oder vorgeschlagenen Zwischen- oder End(liefer)termine auswirken können. Erforderlichenfalls werden die betreffenden Fristen im gegenseitigen Einvernehmen verlängert, oder der Kunde muss eine angemessene Verzögerung hinnehmen.
9.4. Die Tatsache, dass ein oder mehrere Unternehmen der Euro Soap aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen, die der Kunde bestellt hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt wurden, kann für den Kunden niemals ein Grund für eine Entschädigung oder eine Vertragsauflösung sein.
10. Inbetriebnahme und Abnahme
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, den guten Zustand der Produkte und die Anzahl der gelieferten Stücke zu überprüfen, bevor er die Produkte in Empfang nimmt. Etwaige Fehlmengen oder sichtbare Mängel sind dem Spediteur unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Euro Soap selbst schriftlich und per Einschreiben (mit Kopie per E-Mail und spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Lieferung) alle Bemerkungen mitzuteilen, da diese sonst unzulässig sind.
10.2. Ein Mangel, ein Defekt oder eine Störung wird nur dann nachgewiesen, wenn der Kunde den Mangel, den Defekt oder die Störung genau beschreiben kann und wenn sie reproduzierbar sind. Der Kunde ist daher verpflichtet, jeden behaupteten Mangel oder Fehler in seiner Meldung gesondert und hinreichend konkret zu beschreiben, so dass Euro Soap sofort beurteilen kann, ob die Bemerkungen berechtigt sind oder nicht und ob sie von ihr zu vertreten sind (sein können).
10.3. Die gelieferten Produkte gelten als unwiderruflich, vollständig und endgültig abgenommen, (i) wenn der Kunde sie, gegebenenfalls mit Korrekturen, ausdrücklich und ohne Anmerkungen annimmt; (ii) wenn der Kunde Anmerkungen hat, aber beschließt, die Produkte trotzdem in Gebrauch zu nehmen; und (iii) wenn die vorgenannte Prüffrist abläuft, ohne dass der Kunde dies der Euro Soap Bemerkungen oder Beschwerden mitgeteilt hat.
10.4. Die Annahme stellt eine unwiderrufliche, vollständige und endgültige Entlastung für Euro Soap für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die gelieferten Produkte, zumindest in Bezug auf den gelieferten Teil davon. Diese Entlastung bedeutet auch das Erlöschen des Rechts des Kunden, die gelieferten und abgenommenen Arbeiten oder eine Phase oder einen Teil davon abzulehnen, Euro Soap Euro Soap diesbezüglich vor Gericht zu verklagen. Diese Entlastung berührt jedoch nicht die Rechte des Kunden auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen über die Garantie oder Gewährleistung(en).
10.5. Werden die Produkte in Etappen geliefert, so wird jede Etappe separat nach dem vorgenannten Verfahren abgenommen. Wird eine bestimmte Stufe und/oder ein bestimmter Teil nicht abgenommen, so berührt dies nicht die Abnahme einer früheren Stufe und/oder eines anderen Teils.
D. BEZAHLUNG DER ERZEUGNISSE
11. Die Zahlungsverpflichtung(en) des Kunden
11.1. Der Verpflichtung zur Lieferung durch Euro Soap steht die Verpflichtung zur Zahlung im Namen des Kunden gegenüber.
11.2. Die Zahlung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Modalitäten. In Ermangelung besonderer Vereinbarungen werden die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung gestellt, gegebenenfalls teilweise, wenn auch die Lieferung selbst nicht auf einmal, sondern in einer ersten Phase nur teilweise erfolgt.
11.3. Alle Rechnungen sind am Sitz von Euro Soap zu zahlen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro zu erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird bei Barzahlung kein Skonto gewährt. Alle Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
11.4. Alle Reklamationen oder Anmerkungen zu einer Rechnung müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben und mit Begründung erfolgen.
12. Misstrauen oder Zahlungsverweigerung
12.1. Wenn das Vertrauen von Euro Soap in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden und/oder nachweisbare Ereignisse, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Verpflichtungen beschädigen, erschüttert wird, behält sich Euro Soap das Recht vor, den gesamten Auftrag oder den verbleibenden Teil davon auszusetzen und vom Kunden entweder Vorauszahlung oder angemessene Garantien zu verlangen. Weigert sich der Kunde, dies zu tun, behält sich Euro Soap das Recht vor, den gesamten Auftrag oder den verbleibenden Teil des Auftrags zu stornieren und gegebenenfalls eine Entschädigung für den erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu verlangen.
12.2. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist und die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet er ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen auf den ausstehenden Saldo zu einem Zinssatz von 12 % pro Jahr. Darüber hinaus schuldet der Kunde eine feste Vertragsstrafe auf den gesamten ausstehenden Betrag in Höhe von 5 % (mit einem Mindestbetrag von 150 €), unbeschadet des Rechts von Euro Soap eine höhere Entschädigung für den von ihr nachgewiesenen Schaden zu fordern.
12.3. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, wird eine erste Mahnung in Form einer ersten kostenlosen Mahnung gemäß Artikel XIX.2 und XIX.3 des Wirtschaftsgesetzbuchs verschickt. Nach Ablauf einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen, beginnend mit dem dritten (Arbeits-)Tag nach dem Versand der Mahnung an den Verbraucher oder - falls die Mahnung auf elektronischem Wege erfolgt - beginnend mit dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem die Mahnung an den Verbraucher versandt wurde, werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf den ausstehenden Saldo fällig, und der Schuldsaldo wird um eine Schadensersatzklausel in Höhe von 20,00 € erhöht, wenn der geschuldete Saldo unter oder gleich 150,00 € liegt; 30,00 € zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags der Tranche zwischen 150,01 € und 500,00 €, wenn der geschuldete Saldo zwischen 150,01 € und 500,00 € liegt; und 65,00 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags der Tranche über 500,01 € mit einem Höchstbetrag von 2.000,00, wenn der fällige Saldo 500,00 € übersteigt.
12.4. Teilzahlungen werden stets unter Vorbehalt und ohne Gegenbestätigung akzeptiert. Sie werden vorrangig auf die entstandenen Rechtskosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen, dann auf die Entschädigungsklausel und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, die ältesten Beträge zuerst. Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag macht den fälligen Saldo aller anderen Rechnungen, auch der nicht fälligen, von Rechts wegen sofort fällig.
12.5. Die Möglichkeit für den Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen (Ausnahme bei Nichterfüllung oder exceptio non adimpleti contractus), ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie die Möglichkeit für den Kunden, die gegenseitig fälligen Beträge zu verrechnen.
13. Preisanpassungen
13.1. Wird ein Vertrag für aufeinanderfolgende Lieferungen oder Leistungen oder generell für einen längeren Zeitraum geschlossen, so Euro Soap die geltenden Preise und Tarife jährlich unter Berücksichtigung von Indexierungen, gestiegenen Material- und Personalkosten usw. anpassen. Falls erforderlich, wird Euro Soap dies dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mitteilen. Die Anwendung einer Preisüberprüfung erfolgt immer nach dem Ermessen und ausschließlich durch Euro Soapdie dazu nicht verpflichtet werden kann. Der Kunde hat in dieser Hinsicht kein Initiativrecht.
13.2. Unbeschadet der Klausel 13.3, Euro Soap das Recht, den angegebenen Preis zu ändern, wenn die Lieferung der Ware oder Leistung nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt oder wenn die Lieferung einer periodischen Zahlungsverpflichtung unterliegt, wenn sich ein oder mehrere Bestandteile des Selbstkostenpreises ändern und im Vergleich zum vereinbarten Preis oder Tarif zusammen eine Erhöhung des Selbstkostenpreises von mindestens 5 % bewirken (z.B. bei einer Preiserhöhung durch einen Hersteller oder Lieferanten, bei Preiserhöhungen von Grundprodukten oder Rohstoffen, bei Erhöhungen der Arbeitslöhne aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder nationaler oder sektoraler Tarifverträge, bei Währungsänderungen usw.). In solchen Fällen, Euro Soap hat in solchen Fällen das Recht, diese Selbstkostenerhöhung mit einfacher Ankündigung an den Kunden weiterzugeben.
13.3. Eine Abweichung von den vereinbarten Preisen ist darüber hinaus z.B. in folgenden (nicht abschließend aufgezählten) Fällen möglich: (1) wenn bestimmte vom Kunden mitgeteilte Sachdaten nicht der Realität zu entsprechen scheinen, (2) bei sachlichen Irrtümern, Rechenfehlern oder Verfälschungen in der Preisberechnung von Euro Soapund (3) im Falle von Ergänzungen oder Änderungen der ursprünglichen Bestellung.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben das Eigentum von Euro Soap bis zur vollständigen Bezahlung aller Beträge, die der Kunde im Rahmen des Vertrages an Euro Soap die Euro Soap aufgrund des Vertrages zustehen, vollständig beglichen sind. Dieses Recht von Euro Soap gilt auch dann, wenn die von Euro Soap geleistete Zahlung Euro Soap gelieferte Ware bereits (weiter-)verarbeitet oder mit anderen, dem Kunden gehörenden oder nicht gehörenden Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist.
14.2. Die Einräumung oder Übertragung von Nutzungs- und sonstigen Rechten an den Kunden erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde alle ausstehenden Beträge an Euro Soap alle fälligen Beträge an Euro Soap vollständig gezahlt hat. Haben die Parteien für die Einräumung eines Nutzungsrechts eine periodische Zahlungsverpflichtung des Kunden vereinbart, so steht das Nutzungsrecht dem Kunden zu, solange er seiner periodischen Zahlungsverpflichtung nachkommt.
14.3. Falls erforderlich Euro Soap die im Rahmen des Vertrages erhaltenen oder erzeugten Waren ungeachtet einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe oder Übergabe so lange einbehalten, bis der Kunde Euro Soap den gesamten Kaufpreis gezahlt hat. Euro Soap noch ausstehenden Beträge gezahlt hat.
14.4. Tritt der Kunde als Wiederverkäufer auf, so veräußert er alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Euro Soap nur im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung von Euro Soap veräußert und weiterverkauft werden dürfen.
14.5. Die vermögensrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts an einer zur Ausfuhr bestimmten Sache richten sich nach belgischem Recht, es sei denn, das Recht des Bestimmungsstaates enthält günstigere Bestimmungen für Euro Soap.
14.6. Im Falle einer unvollständigen oder verspäteten Zahlung oder einer Zahlungsverweigerung durch den Kunden kann die Euro Soap das Recht, alle oder einen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, ihre Lieferverpflichtungen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Dieses Recht auf Aussetzung gilt auch für Verpflichtungen in Bezug auf Produkte, die bereits bezahlt wurden, wenn der Kunde in Bezug auf Euro SoapE uro Soap jedoch andere ausstehende und bereits fällige Beträge schuldet.
14.7. Die Möglichkeit für den Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen unter Berufung auf die Einrede der Nichterfüllung (exceptio non adempleti contractus) auszusetzen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie die Möglichkeit für den Kunden, die gegenseitig fälligen Beträge zu verrechnen.
E. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
15. Rechte an geistigem Eigentum
15.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum an den Informationen, die von Euro Soap gelieferten und eventuell selbst entwickelten Produkte sowie an allen vorbereitenden Materialien oder sonstigen Materialien wie Abbildungen, Dokumentationen, Zitaten usw. liegen ausschließlich bei Euro Soap.
16. Übertragung und/oder Nutzungsrechte
16.1. Soweit ein solches geistiges Eigentumsrecht nur durch Hinterlegung, Eintragung oder Patentierung erlangt werden kann, können nur Euro Soap oder die tatsächlichen Markeninhaber und Lieferanten von Euro Soap es begründen und aufrechterhalten.
16.2. Die Rechnungsstellung und Bezahlung durch den Kunden gilt nur als Bezahlung für materielle Leistungen und Kosten und kann keinesfalls als Bezahlung für die Übertragung bestimmter Rechte an geistigem Eigentum angesehen werden. Die Übertragung solcher Rechte kann nur durch den Abschluss eines zusätzlichen schriftlichen Vertrags erfolgen, der ausdrücklich eine Abtretung vorsieht.
16.3. Der Kunde erwirbt nur die ihm in den allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Ein dem Kunden eingeräumtes Nutzungsrecht ist auf die vereinbarten Bedingungen beschränkt und ist nicht exklusiv, nicht auf Dritte übertragbar. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den Kunden selbst. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Waren und Dienstleistungen selbst zu verarbeiten oder zu vermarkten.
16.4. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Euro Soap keine Hinweise auf Markennamen oder andere geistige Eigentumsrechte von den Produkten entfernen oder verändern.
F. MÄNGEL UND BESCHWERDEVERFAHREN
17. Garantie(n) oder Gewährleistung(en)
17.1. Euro Soap gewährleistet, dass die gelieferten Produkte für die Zwecke, für die sie entwickelt und beworben werden und für die sie üblicherweise bestimmt sind, nach den Regeln der guten fachlichen Praxis und in ihrer Funktion auch nach den bekannten relevanten Faktoren geeignet sind (siehe Mitwirkungs- und Informationspflicht).
17.2. Euro Soap Euro Soap übernimmt keine Garantie für einen anderen als den normalen und vorgesehenen Gebrauch der Produkte. Folglich ist Euro Soap nicht verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden oder Funktionsstörungen, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Produkte ergeben, oder allgemein aus einer Verwendung, die nicht derjenigen entspricht, die eine normalerweise umsichtige Person erwarten würde.
17.3. In jedem Fall ist die Garantiezeit auf die Angabe auf der Verpackung beschränkt. Bei technischen Mängeln oder Fehlern, die Euro Soap zuzuschreiben sind und die ihr innerhalb dieses Zeitraums und gemäß dem/den vorgenannten Verfahren gemeldet werden, wird Euro Soap Euro Soap alle Anstrengungen unternehmen, um innerhalb einer angemessenen Frist eine Lösung für den Kunden herbeizuführen.
17.4. Euro Soap trägt jedoch keine Verantwortung bei unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden oder bei einer anderen Verwendung, die nicht von Euro SoapEuro Soap zuzuschreibenden Ursachen zurückzuführen ist, oder wenn die Mängel die Folge einer unsachgemäßen oder unvorsichtigen Nutzung oder (anderer) Mängel seitens des Kunden oder anderer Beteiligter sind.
17.5. Jede Gewährleistungspflicht erlischt unwiderruflich und endgültig nach Ablauf der vorgenannten Frist, und zwar in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt (einschließlich Absägen oder Nacharbeiten) und zu diesem Zweck von Euro Soapk eine vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Euro Soap erhalten hat.
18. Mängel- und Beschwerdeverfahren
18.1. Der Kunde muss bei der Lieferung sofort prüfen, ob die gelieferten Produkte sichtbare Mängel oder Schäden aufweisen und mit der Bestellung übereinstimmen. Auch die Mengen müssen sofort bei der Lieferung überprüft werden.
18.2. Gemäß Artikel 10.1 müssen alle sichtbaren Mängel oder Fehlmengen dem Spediteur sofort bei der Lieferung und anschließend Euro Soap selbst per Einschreiben mit Kopie per E-Mail spätestens 8 Kalendertage nach der Lieferung mitgeteilt werden, da dies unzulässig ist.
18.3. Nach dem Ermessen von Euro Soap können die zu Recht zurückgewiesenen Produkte entweder ersetzt oder gutgeschrieben werden. Der Ersatz und/oder die Gutschrift führen in keinem Fall zu einer Entschädigung.
18.4. Reklamationen wegen versteckter Mängel müssen Euro Soap unter Androhung der Unzulässigkeit innerhalb von 8 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung und spätestens 15 Tage nach der Lieferung ebenfalls per Einschreiben mit Kopie per E-Mail mitgeteilt werden.
18.5. In jedem Fall können keine Reklamationen mehr akzeptiert werden, wenn die gelieferten Produkte bereits benutzt und/oder eventuell (weiter) be- und/oder verarbeitet oder an Dritte weiterverkauft worden sind.
18.6. In jedem Fall kann eine Reklamation den Kunden nicht von seiner Verpflichtung entbinden, den Rechnungsbetrag zu den im Vertrag festgelegten Terminen und Bedingungen zu bezahlen.
18.7. Eine Reklamation, auch wenn sie begründet ist, berechtigt den Kunden ebenfalls nicht, die Erfüllung des Vertrags für Produkte, die nicht Gegenstand der Reklamation sind, zu verweigern.
F. ENDE DES ABKOMMENS
19. Umfang der Bestimmungen
19.1. Für die Zwecke dieses Abschnitts F ist jeder zwischen den Parteien geschlossene Vertrag stets gesondert zu kündigen oder aufzulösen. Die Beendigung oder Auflösung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages hat niemals automatisch die Beendigung oder Auflösung eines oder mehrerer anderer zwischen den Parteien geschlossener Verträge zur Folge.
20. Ende des Abkommens
20.1. Vorbehaltlich etwaiger Laufzeitverträge mit sukzessiver Erfüllung oder beantragter Ergänzungen zu einem bestehenden Vertrag endet der Vertrag zwischen den Parteien von Rechts wegen zum Zeitpunkt der Lieferung durch Euro Soap.
21. Beendigung des Abkommens
21.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder es sich beispielsweise um Verträge mit unbestimmter Laufzeit und/oder mit sukzessiver Erfüllung handelt, kann ein Vertrag nur in den Fällen gekündigt oder aufgehoben werden, die ausdrücklich im Vertrag, in den Sonderbedingungen oder in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen sind.
21.2. Bei unbefristeten und/oder sukzessiv zu erfüllenden Verträgen, für die keine besonderen Kündigungsregelungen getroffen wurden, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von XX Monaten für jedes Jahr der Vertragslaufzeit per Einschreiben mit Kopie per E-Mail gekündigt werden,sofern dies nicht unzulässig ist.
21.3. Werden die vorgenannten Bestimmungen nicht eingehalten, so ist die Vertragspartei, die das Abkommen dennoch vorzeitig kündigt, verpflichtet, der anderen Vertragspartei allen tatsächlich erlittenen Schaden und alles, was die betreffende Vertragspartei aus der Fortsetzung des Abkommens hätte gewinnen können, zu ersetzen.
21.4. Die in Artikel 21.3 genannte Entschädigung wird von Euro Soap gegebenenfalls als Pauschalbetrag in Höhe von 25 % der vereinbarten Entschädigung für den verbleibenden Teil des Vertrages festgesetzt, vorbehaltlich einer höheren Entschädigung für den tatsächlichen höheren Schaden, den erlittenen Verlust und/oder den entgangenen Gewinn, den sie nachweist.
21.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die fristgerechte Kündigung berühren nicht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne dass eine Entschädigung fällig wird, wenn außergewöhnliche Umstände eine berufliche Zusammenarbeit dauerhaft unmöglich machen oder wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in schwerwiegender Weise verletzt (z. B. anhaltende Nichtzahlung, unzureichende Bereitstellung von Informationen oder unzureichende Mitwirkung, längerer Verzug usw.).
21.6. Im Falle von Artikel 21.5 hat jedoch die Partei, die sich darauf berufen muss, um das Abkommen auf Kosten der anderen Partei zu kündigen, Anspruch auf Ersatz des gesamten Schadens, der ihr dadurch entsteht, d. h. der (bereits) entstandenen tatsächlichen Kosten, der erlittenen Verluste und der entgangenen Gewinne.
21.7. Seitens Euro Soap wird die Entschädigung von Artikel 21.6 wiederum pauschal mit 25 % der vereinbarten Entschädigung für den verbleibenden Teil des Vertrages veranschlagt, vorbehaltlich einer höheren Entschädigung für den tatsächlich höheren Schaden, den erlittenen Verlust und/oder den entgangenen Gewinn, den sie nachweist.
21.8. In allen Situationen, die Gegenstand der Artikel 21.1 ff. der Allgemeinen Vertragsbedingungen sind, erfolgt die Kündigung oder Stornierung per Einschreiben mit einer Kopie per E-Mail.
22. Auflösung des Abkommens
22.1. Gemäß Artikel 5.90 N.B.W. kann jede Partei vor Gericht die Auflösung des Vertrags auf Kosten der anderen Partei beantragen, wenn diese eine oder mehrere wesentliche Verpflichtungen, wie z.B. die Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen oder die Einschaltung eines Dritten durch den Kunden, schuldhaft und schwerwiegend verletzt hat. Eine außergerichtliche Auflösung in Anwendung von Artikel 5.93 N.B.W. ist nach einer endgültigen Inverzugsetzung und unter der Voraussetzung möglich, dass das vorherige Einschreiten eines Gerichts nutzlos oder gegenstandslos geworden ist.
22.2. Unabhängig von der Art der Auflösung, ob gerichtlich oder außergerichtlich, können die Wirkungen der Auflösung zwischen den Parteien nur für die Zukunft eintreten, und die von den Parteien bereits erfüllten oder geschuldeten Verpflichtungen bleiben in vollem Umfang bestehen (Auflösung ex nunc). Wenn also Euro Soap zum Zeitpunkt des Auflösungsvertrags bestimmte Produkte an den Kunden geliefert hat, können die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht Gegenstand der Auflösung sein und müssen daher weiterhin vergütet werden. Beträge, die Euro Soap vor der Auflösung im Zusammenhang mit den bereits ausgeführten und gelieferten Produkten in Rechnung gestellt hat, bleiben in vollem Umfang fällig und werden aufgrund der Auflösung sofort fällig und zahlbar.
22.3. Jede Partei kann den Vertrag in jedem Fall schriftlich mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung kündigen, wenn die andere Partei für insolvent erklärt, aufgelöst und in Liquidation versetzt wird oder offensichtlich zahlungsunfähig ist. Euro Soap kann infolge einer solchen Kündigung in keinem Fall zur Rückerstattung oder Auszahlung bereits erhaltener Gelder oder zum Schadensersatz verpflichtet werden.
23. Höhere Gewalt als Entlastungsgrund
23.1. Keine der Vertragsparteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung, einschließlich der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Gewährleistungspflichten, zu erfüllen, wenn die betreffende Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, daran gehindert ist:
a. Naturkatastrophen und wetterbedingte Verzögerungen;
b. Epidemien und Pandemien;
c. Höhere Gewalt auf Seiten eines Lieferanten von Euro Soap
d. die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten, auf die Euro Soap auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden;
e. Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, auf die Euro Soap aufgrund eines ausdrücklichen Antrags des Kunden;
f. staatliche Maßnahmen;
g. Stromausfall;
h. Krieg und schwere politische Unruhen;
i. Arbeitsniederlegung und Streik;
j. allgemeine Verkehrsprobleme;
k. die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer bestimmter Mitarbeiter.
23.2. Unter höherer Gewalt wird im Allgemeinen jeder unvorhersehbare, unüberwindbare und unvermeidbare Umstand verstanden, der unabhängig vom Willen der beteiligten Partei(en) ist und der die Unfähigkeit zur Erfüllung und damit die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung zur Folge hat.
23.3. Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 20 Tage an, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Leistungen, die von Euro Soap bereits an den Kunden geliefert wurden, werden anteilig in Rechnung gestellt und fällig. Andernfalls sind die Parteien einander nichts mehr schuldig.
G. HAFTUNG UND STREITIGKEITEN
24. Haftung Euro-Seife
24.1. Die Gesamthaftung von Euro Soap aufgrund eines zurechenbaren vertraglichen oder außervertraglichen Versäumnisses, wozu ausdrücklich auch ein Versäumnis bei der Erfüllung einer vereinbarten Garantie- oder Gewährleistungspflicht gehört, ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag des für diesen Vertrag tatsächlich in Rechnung gestellten Preises (exkl. MwSt.) beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen langfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so bestimmt sich der für den Vertrag vereinbarte Preis nach der Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (exkl. MwSt.), höchstens jedoch 1.000 €.
24.2. Die Haftung von Euro Soapf ür indirekte Schäden, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, finanzielle oder kommerzielle Verluste, zusätzliche Kosten oder Kostensteigerungen oder entgangene Einsparungen, Schäden, die sich aus Ansprüchen von Mitarbeitern oder Kunden des Kunden ergeben, Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte, usw., ist ausdrücklich ausgeschlossen...
24.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen Handlung von Euro Soap. In diesem Fall bleibt Euro Soap jedoch voll verantwortlich und haftbar.
24.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Euro Soap wie in Artt. 24.1 t.e.m. 24.2s ind unbeschadet aller anderen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
24.5. Es sei denn, die Leistung von Euro Soap dauerhaft unmöglich ist, kann der Kunde nur die Haftung von Euro Soap geltend machen, nachdem er Euro Soap innerhalb einer angemessenen Frist nach Eintritt des Schadens per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher in Verzug gesetzt hat. Diese angemessene Frist darf in keinem Fall 2 Monate nach dem Schadenseintritt überschreiten. In dieser Inverzugsetzung muss der Kunde in begründeter und detaillierter Weise angeben, dass er Euro Soap den entstandenen Schaden und dessen Ursache angeben und Euro Soap eine letzte Nachfrist setzen, um den Schaden nach Möglichkeit in Naturalien zu beheben. Wird die vorgenannte Inverzugsetzung oder Nachfrist nicht eingehalten, verliert der Kunde sein Recht auf Schadenersatz. Jeder Anspruch auf Schadenersatz gegen Euro Soap verjährt bereits mit Ablauf von 6 Monaten nach Schadenseintritt.
25. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit
25.1. Die Vereinbarung(en) zwischen Euro Soap und dem Kunden unterliegt/unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über internationale Kaufverträge und über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
25.2. Auch im Falle eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme oder einer Sicherungsmaßnahme, unabhängig davon, ob es sich um ein Eilverfahren handelt oder nicht, gilt Artikel 25.1 auch dann Anwendung, wenn von dieser allgemeinen Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen über die internationale Zuständigkeit abgewichen werden könnte.
25.3. Die belgischen Gerichte sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Euro Soap im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Auslegung, der Erfüllung und der Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien. Unbeschadet von Artikel 25.4 sind die Gesellschaftsgerichte des Gerichtsbezirks Gent, Abteilung Kortrijk, und gegebenenfalls das erstinstanzliche Gericht West-Vlaanderen, Abteilung Kortrijk, ausschließlich zuständig. Diese Zuständigkeitsregelung gilt auch im Falle eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme oder einer Sicherungsmaßnahme, unabhängig davon, ob es sich um ein Eilverfahren handelt oder nicht.
25.4. Ungeachtet des Artikels 25.3 können Forderungen, die ausschließlich auf die Einziehung bereits fälliger Rechnungsbeträge gerichtet sind, nach dem Ermessen von Euro Soap nach dem Ermessen von Euro Soap (i) vor den in Artikel 25.3 genannten Gerichten, (ii) vor den Gerichten am Sitz des Kunden oder (iii) vor den Gerichten, die für die Streitigkeit zuständig sind, die in Artikel 624 Dt. W.. Für alle anderen Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien gilt weiterhin Artikel 25.3.
25.5. Alle Mediations- oder Gerichtsverfahren zwischen den Parteien werden stets in niederländischer Sprache durchgeführt. Wenn die Durchführung eines Verfahrens in niederländischer Sprache gesetzlich nicht zulässig ist, wird das Verfahren in den folgenden Sprachen durchgeführt (in der Reihenfolge der Bevorzugung): Englisch, Französisch oder die gesetzlich festgelegte Sprache.